Anfang Dezember ist ein zwischen BMEL und BMUV vorabgestimmter Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetz (BWaldG-E) veröffentlicht worden. Dieser Gesetzesentwurf ist klar verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der auf Verfassungs- und Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Dombert, das von den Verbänden AGDW – Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst mit Unterstützung der Betriebsleiterkonferenz (BLK) der AGDW in Auftrag gegeben wurde. Diverse Vorschriften des Gesetzentwurfes verstoßen vor dem Hintergrund des dem Entwurf zugrunde liegenden Paradigmen-wechsels von der Nutzfunktion des Waldes hin zu anderen Waldfunktionen gegen das (Wald-)Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG sowie das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 GG.
Der Bundesgesetzgeber überschreitet mit dem vorliegenden Entwurf an mehreren Stellen des Gesetzes seine Kompetenzen. Die im Entwurf erfolgte Erklärung zentraler Regelungen zu „allgemeinen Grundsätzen“ des Naturschutzes dient dazu, die Re-gelungen der Abweichungsgesetzgebung zu entziehen und so kompetenzwidrig zu verhindern, dass die Länder anschließend abweichende Regelungen treffen können.

Ein weiteres Beispiel in Bezug auf Regulierung und Bürokratie ist ein völlig neues Bundeswaldgesetz, welches aktuell in der Ressortabstimmung ist. „Das ist dreimal so lang, als das jetzige Waldgesetz und hat doppelt so viel Paragraphen. Darin wird alles ganz genau geregelt. Baumarten, Rückegassenabstände, Totholz, Genehmigungsvorbehalte der Behörden, Verbote und ein riesiger Katalog an Ordnungswidrigkeiten mit Strafandrohung bis zu einem Jahr Haft und Beschlagnahme von Maschinen und Geräten. Das ist kein Waldgesetz, sondern ein Waldbaubuch für Ideologen!“ so Ziegler.

Update 18. Juni 2024: Auch nach Vorliegen des 2. Referentenentwurfs bleiben viele Fragen offen. Zwar wurden einige Änderungen vorgenommen (beispielsweise wurde der Kahlschlag nun auf 0,5 bis 1 ha definiert und von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft), aber dennoch stellt sich die Frage nach dem wahren Sinn der Novellierung des bewährten und schlanken Bundeswaldgesetzes (BWaldG).

Update 14. August 2024: Das brauchen wir Waldbesitzende und Forstbetriebe:
☺ Wir brauchen Vielfalt und Flexibilität in der Bewirtschaftung – gerade in der Klimakrise!
☺ Wir fordern ein vertrauensvolles Miteinander, statt Gängelung und Bevormundung der Waldbesitzer!
☺ Wir müssen Waldbesitzer bei der Waldbewirtschaftung, beim Waldschutz und beim Waldumbau motivieren, statt Nichtstun zu belohnen!
Das bedeutet die Novelle:
 Abkehr von einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung und einer nachhalti-gen, umweltgerechten und klimafreundlichen heimischen Holzerzeugung.
 Bürokratieaufbau statt versprochener Deregulierung.
 Ideologische, rückwärtsgerichtete Vorgaben behindern den Waldumbau und das Erreichen der Klimaziele. Ideologie passt nicht, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen.
 Regelungen, wie die Befreiung von der Waldschutzverpflichtung in stillgelegten Wäldern, führen zur Zerstörung unserer Wälder!
 Die Forstverwaltung muss