Waldpflegeverträge

Die WBV organisiert vertraglich mit Ihnen die Bewirtschaftung Ihres Waldes. Wir schlagen Ihnen sinnvolle Maßnahmen vor und setzen diese mit Ihnen um.

Waldpflege vom Profi

In den letzten Jahren erleben wir eine regelmäßige Abfolge von Windwurf, Borkenkäferbefall und Schneebruch. Das stellt Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer vor neue Herausforderungen. Es bleibt kaum Zeit zum Durchatmen. Nur wer laufend im Bestand unterwegs ist, erkennt rechtzeitig Fehlentwicklungen und kann diese vermeiden.

Wann macht ein Waldpflegevertrag mit der WBV Wolfratshausen Sinn?

  • Ihnen fehlt die örtliche Nähe. Sie können Ihren Wald nicht selbst bewirtschaften.
  • Die Waldarbeit ist zu beschwerlich für Sie.
  • Sie haben nicht ausreichend Zeit für Ihren Wald.
  • Es fehlen Kenntnisse, Fertigkeiten oder die notwendige Ausrüstung.

Sonderfälle im Bestand dulden keinen Aufschub

Beispiel 1 – Borkenkäfer-Befall

Sie haben Borkenkäferbefall festgestellt oder die Förster der Bayerischen Forstverwaltung haben Sie über einen Befall informiert. Innerhalb weniger Tage oder Wochen müssen die befallenen Bäume aus dem Wald entfernt sein, um eine Ausbreitung des Borkenkäfers im eigenen Wald und auf den Nachbargrundstücken zu verhindern. Wenn Sie für die Borkenkäferkontrolle und einen kurzfristigen Holzeinschlag keine Zeit haben, benötigen Sie die Unterstützung durch unsere WBV!

Beispiel 2 – Verkehrs-Sicherungspflicht

Ihr Wald grenzt an einen öffentlichen Weg, eine Straße oder eine Bebauung. Nach dem Gesetz haben Sie dort eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Die Gefahren zu erkennen, zu beurteilen und zu verhindern, braucht Zeit und entsprechende Kenntnisse. Bei Unfällen drohen hohe Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die WBV schützt sie davor!

Beispiel 3 – Sturmwurf-Aufarbeitung

Der Gewittersturm vom 25.7.2022 im Bereich Icking/ Höhenrain hat binnen kürzester Zeit Bäume und selbst stabile Mischwälder niedergelegt. Die Sturmwurfaufarbeitung von gebrochenen, gebogenen und zerborstenen Stämmen ist äußerst gefährlich und komplex. In diesen und anderen Sonderfällen springen wir für Sie ein und kümmern uns um die Problemlösung im Rahmen des Waldpflegevertrages.

Wichtig bei der Verkehrssicherungspflicht

Achtung! Im Falle der Verkehrssicherungspflicht ist der Eigentümer verpflichtet, zweimal im Jahr (einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand) den Waldbestand in Wege- und Häusernähe auf Standsicherheit, Dürräste und andere Gefahrenpotenziale zu überprüfen.

Daueraufgabe Waldpflege

Die Pflege Ihres Waldgrundstückes findet natürlich nicht nur in Sondersituationen statt. Die WBV nimmt Ihnen die gesamte Arbeit ab und organisiert vertraglich auch die Bewirtschaftung Ihres Waldes. Wir schlagen Ihnen – auf Wunsch in Zusammenarbeit mit den staatlichen Förstern der Bayerischen Forstverwaltung – sinnvolle Maßnahmen vor und beraten Sie. Sie entscheiden, was davon umgesetzt wird.

Vitalität, Stabilität, Qualität in Ihrem Waldbestand

Der Waldpflegevertrag ist ein Standardvertrag, den wir bestmöglich an Ihre Bedürfnisse anpassen. Wir regeln gemeinsam, welche Aufgaben wir für Sie übernehmen dürfen oder nicht übernehmen sollen.

Dabei berücksichtigen wir immer die Anforderungen der Gesetze und Zertifizierungen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Wie läuft eine Zusammenarbeit mit der WBV und Ihren Waldpflegevertrags-Partnern ab?

1. Vororttermin

Vororttermin: Wir lernen uns persönlich bei einem Waldbegang in Ihrem Bestand kennen und beraten Sie bezüglich notwendiger oder sinnvoller Maßnahmen.

2. Grenzbegang

Grenzbegang: Danach lernen wir das Grundstück und die Grenzen zu Nachbargrundstücken kennen, um rechtssicher arbeiten zu können.

3. Vertragsgestaltung

Nach für beide Seiten zufriedenstellenden Vorgesprächen legen wir Ihnen einen auf Sie zugeschnittenen Vertragsentwurf zur Vereinbarung und Unterzeichnung vor.

4. Umsetzung

  • Die WBV kümmert sich um den Waldschutz und die Verkehrssicherungspflicht, was Ihnen sehr viel Arbeit abnimmt und Sie rechtlich absichert.
  • Jährlich zum Herbst schlagen wir Ihnen einen Maßnahmenplan für das kommende Jahr vor. Darin enthalten sind sowohl Pflanzungs-, also auch Pflege- und Holzernteempfehlungen. Damit zur richtigen Zeit die richtigen Maßnahmen für Ihren Wald umgesetzt werden.
  • Wir kümmern uns laufend um die Umsetzung und Auftragsvergabe. Im Fokus steht, für Sie die besten Lösungen zu realisieren.

Die Waldbewirtschaftung ist sehr komplex. „Patentrezepte“ gibt es kaum, jeder Wald muss sehr individuell behandelt werden. Der Klimawandel verschärft dieses Problem. Um Ihnen Arbeit und Mühen abzunehmen, steht Ihnen ein Team aus forstlich bestens ausgebildeten Experten der WBV zur Verfügung. Zudem arbeiten wir vertrauensvoll mit den staatlichen Förstern der Bayerischen Forstverwaltung zusammen.
Damit Sie sich auch langfristig an Ihrem Wald erfreuen und von ihm profitieren können.

Um zu besprechen, welche Maßnahmen für Ihren Wald passen, kontaktieren Sie uns am besten persönlich.

Sie wollen mehr über unsere Waldpflegeverträge erfahren oder einen Termin für einen Waldbegang vereinbaren?

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Sie können auch das folgende Formular nutzen, um uns eine Nachricht zu senden.

Mini Form

Eine kostenlose, neutrale und unverbindliche Beratung, u.a. zu Waldpflege, -verjüngung oder Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch durch die für Sie zuständigen Förster der Bayerischen Forstverwaltung.

Häufig gestellte Fragen